Das Denkmalschutzrecht in Hamburg hat ca. 2800 Einzeldenkmäler 2200 Ensembles und 3000
Bodendenkmäler einer Genehmigungspflicht unterstellt. Eigentümer und Verfügungsberechtigte in
Hamburg bedürfen für bauliche Änderungen an diesen Objekten einer Genehmigung. Dies führt in
der Praxis zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten. Der Kommentar zum Denkmalschutzrecht
hilft über diese Schwierigkeiten hinweg und ist eine rechtssichere Handreichung im
Genehmigungsverfahren.