Die SRM-Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist die zweite Säule im
Konzept der Europäischen Bankenunion und gilt auch für die öffentlich-rechtlich organisierten
Sparkassen in Deutschland. Das Abwicklungsrecht wirkt sich bereits vor einer Verschlechterung
der Finanzlage auf den normalen Geschäftsbetrieb einer Sparkassen aus. Die in einer
Ausfallsituation zur Verfügung stehenden Abwicklungsstrategien und die anderen
Sanierungsoptionen für eine Sparkasse bilden den zentralen Untersuchungsgegenstand.
Insbesondere bei dem innovativen Abwicklungsinstrument der Gläubigerbeteiligung dem sog.
Bail-in-Instrument geraten die Ausgestaltung der Abwicklung nach der SRM-Verordnung und das
herkömmliche Recht der kommunalen Sparkassen in einen grundlegenden Konflikt.