Das bayerische Kommunalwahlrecht räumt den Wählern ein sehr bürgerfreundliches allerdings sehr
kompliziertes System der Stimmvergabe ein: Kumulieren Panaschieren Listenkreuz und
handschriftliche Eintragungen eröffnen dem Wähler fast unbegrenzte Möglichkeiten bei der
Stimmvergabe.Die gründliche Unterrichtung darüber (mit Auswertungs- und Auslegungsregeln) ist
für die Mitglieder des Wahlvorstands zwingend vorgeschrieben ( 3 Abs. 3 GLKrWO). Die
vorliegende Anleitung wendet sich daher in erster Linie an die Wahl- und Briefwahlvorstände
denn sie sind es die bei der Stimmenauswertung sofort die richtige Entscheidung treffen
müssen.Mehr als 60 Musterbeispiele zeigen die am häufigsten vorkommenden Formen der
Stimmvergabe und sind ausführlich erläutert mit Hinweisen wie bei der Auswertung zu verfahren
ist.