Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften des Fundrechts dienen der Rechtssicherheit. Sie regeln
die Eigentumsverhältnisse an verloren gegangenen und wieder gefundenen Sachen. Regelmäßig
beansprucht der Verlierer sein volles Eigentum zurück dessen Erlangung der ehrliche Finder
anstrebt. Zumindest möchte er aber seine Redlichkeit und Mühewaltung entschädigt sehen wenn er
das Eigentum an einer verlorenen Sache nicht erlangen kann. Die Verwirklichung dieser
Rechtsbeziehung ist zum Teil aber auch eine hoheitliche Aufgabe an der vor allem die Kommunen
aktiv mitwirken. Die 3. Auflage dieses Handbuchs versteht sich weiterhin als umfassende
Erläuterung des Fundrechts in Deutschland und stellt somit einen unentbehrlichen Helfer in
jedem Fund- bzw. Bürgerbüro dar. Zusammenhänge und notwendige Abgrenzungen werden aufgezeigt
ergangene Rechtsprechung und erschienene Fachliteratur seit Erscheinen der 2. Auflage wurden
eingearbeitet. Der Autor:Dr. Dr. Frank Ebert Ministerialrat a.D. Erfurt