Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb
zur Einsichtnahme auszuhängen oder auszulegen. Diese Verpflichtungen gelten auch im Bereich von
Kindertageseinrichtungen. Wenn diese Aushangpflicht verletzt wird ist i.d.R. ein Ordnungsgeld
angedroht. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann außerdem eine zum Schadensersatz
verpflichtende Fürsorgepflicht darstellen.Um Sie davor zu schützen enthält die vorliegende
Broschüre alle für Ihre Kindertageseinrichtung relevanten Vorschriften zum Aushängen. Die
Broschüre bietet daher Sicherheit sowohl für den Träger die Kindertageseinrichtung bei
Kontrollen als auch für Arbeitnehmer:innen durch umfassende Informationsmöglichkeit. Aus dem
Inhalt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Arbeitsgerichtsgesetz Arbeitszeitgesetz
Mutterschutzgesetz Infektionsschutzgesetz