Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und
Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein das im Kontext der von Fritz Bauer
vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der
systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf
einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen
aufgefordert worden die Tat zu decken. Das Schlegelberger-Verfahren - benannt nach dem
einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse das Verfahren
selbst und die Anstrengungen es vor dem Vergessen zu bewahren bilden ein
erinnerungspolitisches Ensemble das verdeutlicht wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die
1980er-Jahre hinein war.