Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Damit sie ihre Rechte und Pflichten kennen ist in einigen Arbeitsschutzgesetzen
und -verordnungen ausdrücklich vorgesehen dass jeder Arbeitgeber mit mindestens einem
Arbeitnehmer diese Vorschriften in jeweils gültiger Fassung im Betrieb bekannt machen muss:
Durch Aushang oder Auslegen an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der
Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik. Damit Sie den Überblick behalten
und Ihrer Informationspflicht entsprechend nachkommen können haben wir Ihnen in unserer
aktuellen Ausgabe die wichtigsten aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze zusammengestellt
ergänzt durch weitere arbeitsrechtliche Regelungen über die jeder Arbeitnehmer ebenfalls
informiert werden sollte und eine Übersicht eventuell noch bestehender betriebsspezifischer
Aushang- und Unterrichtungspflichten. Hierzu berät Sie im Einzelfall auch gerne der regionale
Arbeitgeberverband Ihrer Branche. Die Texte und Angaben in dieser Broschüre sind nach bestem
Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt entsprechend dem Stand vom April 2024 zusammengestellt
worden. Die Auswahl erfolgte ohne Gewähr auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit. Aus
den Besonderheiten im jeweiligen Unternehmen können sich weitere Aushangpflichten ergeben.
Diese Broschüre kann und will eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht entbehrlich machen.