Der technologische Fortschritt macht auch vor dem Wertpapierhandel keinen Halt. Der
Effektenhandel wird vielfach nur noch durch Buchungen vorgenommen. Die Effekten werden zentral
bei einem Sammelverwahrer verwahrt und verwaltet. Die zunehmende Entmaterialisierung des
Effektenhandels und die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen werden in
vergleichender Weise am Beispiel Deutschlands und Italiens dargestellt. Besondere
Aufmerksamkeit wird dabei dem italienischen System der Sammelverwahrung («Monte Titoli»)
gewidmet das im Gegensatz zum deutschen System auf keine lange Tradition zurückblicken kann
und sich durch eine besondere Regelungsdichte auszeichnet. Im Hinblick auf das immer stärker
zusammenwachsende Europa wird zudem der grenzüberschreitende Rechtsverkehr mit stückelosen
Effekten in Deutschland und Italien näher untersucht.