Das Arbeitsverhältnis im Zeitraum zwischen Vertragsschluß und vereinbarter Arbeitsaufnahme
oder kürzer das (Vertrags-)Arbeitsverhältnis erfährt in Literatur und Rechtsprechung nur
wenig Aufmerksamkeit. Dennoch birgt die rechtliche Beziehung mehr Probleme als dies gemeinhin
vermutet wird. Genannt seien hier nur Fragen der Arbeitnehmerhaftung des besonderen
Kündigungsschutzes sowie des aktiven und passiven Wahlrechts im Rahmen des BetrVG. Insbesondere
die Literatur steht einer extensiven Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften im Stadium des
(Vertrags-)Arbeitsverhältnisses meist ablehnend gegenüber. Die Arbeit belegt daß dies häufig
zu Unrecht geschieht.