Thema der Arbeit sind die Probleme der unternehmensübergreifenden Miterfinderschaft in
Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Diese stellen immerhin rund 20 - 30 % aller
Miterfindungen aus Unternehmen dar. Der Gesetzgeber hat in 6 S. 2 PatG die
Gemeinschaftserfindung zwar genannt Voraussetzungen und Rechtsfolgen aber nicht näher
geregelt. Daraus ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Problemen z.B. die Abgrenzung der
Miterfinder zu den sonstigen an der Erfindung beteiligten Personen. Vor allem aber ist die
Aufteilung und der Umfang der Verwertungsrechte an einer solchen Miterfindung noch nicht
abschließend geklärt. Probleme bereitet dies wenn der Kooperationsvertrag keine oder nur
lückenhafte vertragliche Regelungen enthält. Fraglich ist dann ob das Gesetz eine angemessene
Lösung bereithält und wie zu verfahren ist falls die gesetzliche Regelung inadäquat sein
sollte.