Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verschuldensunabhängigen Haftung eines
Grundstückbenutzers wegen faktisch unabwendbarer Immissionen stellt eine der interessantesten
Entwicklungen des zivilen Haftungsrechts dar. Doch läßt diese Rechtsprechung bisher eine
tragfähige Begründung vermissen. Kritiker halten die analoge Anwendung des 906 Absatz 2 Satz 2
BGB die Grundlage dieser Haftung ist für unvereinbar mit dem geltenden Haftungsrecht. Die
Arbeit geht der Streitfrage mit der Methode geschichtlicher Rechtswissenschaft auf den Grund.
Der Autor untersucht die Beratungen der Verfasser des BGB zu dieser Frage und weist die
historische Abhängigkeit der gesetzlichen Regelung von der Kasuistik des Römischen und Gemeinen
Rechts nach. Auf dieser Grundlage wird im ersten Teil der Arbeit die Begründung einer
verschuldensunabhängigen Haftung analog 906 Absatz 2 Satz 2 BGB unternommen. Im zweiten Teil
werden hieraus die Folgerungen für Inhalt und Umfang dieser Haftung gezogen. Forderungen nach
einer allgemeinen zivilrechtlichen Umwelthaftung werden kritisch überprüft.