Das Sprecherausschußgesetz eröffnet den leitenden Angestellten die Möglichkeit eigene
kollektive Interessenvertretungen zu schaffen. Zu den Grundsatzbestimmungen zählt die in 28
SprAuG festgelegte Ermächtigung an Arbeitgeber und Sprecherausschuß Angelegenheiten der
leitenden Angestellten durch «Richtlinien» und «Vereinbarungen» zu regeln. Die
Regelungsbefugnis nach 28 SprAuG wirft zahlreiche Rechtsfragen auf die im Rahmen dieser Arbeit
näher untersucht werden. Ein besonderes Interesse gilt dabei den Rechtswirkungen der Richtlinie
die nur geringe Verwandtschaft mit betriebsverfassungsrechtlichen Vorbildern aufweist. Weder
das Sprecherausschußgesetz noch die Fachliteratur setzen sich zufriedenstellend mit diesem
Problemkreis auseinander. Die Arbeit bietet hier Lösungen die auf systematischen und
teleologischen Gesichtspunkten basieren.