Die mit Vorfeldermittlungen oder operativen Maßnahmen im Vorfeld eines förmlichen
Ermittlungsverfahrens einhergehenden Ermittlungssituationen werfen rechtsdogmatisch erhebliche
Probleme auf.Ziel der Arbeit ist es die informatorische Befragung die Observation die
Streife die Razzia den Einsatz von V-Personen und von nur gelegentlich verdeckt ermittelnden
Polizeibeamten die Einschaltung von Informanten und die Übermittlung von personenbezogenen
Daten nach Zielrichtung und Eingriffscharakter zu analysieren.Der Autor kommt zum Ergebnis daß
diese Maßnahmen in einem Strafverfahrenskontext stehen und genuin auf die Verdachtsgewinnung
bzw. Verdachtssteuerung gerichtet sind. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung muß daher aus dem
Polizeirecht ausgegliedert und in einen eigenständigen Verfahrensabschnitt sui generis
überführt werden der dem eigentlichen Ermittlungsverfahren vorgelagert ist. Die hierbei
anfallenden personenbezogenen Daten sind der Verfahrens- und Datenherrschaft der
Staatsanwaltschaft zu unterstellen.In dem zu konstituierenden Vorermittlungsverfahren geht es
um den Vorverdacht von dem Personen betroffen sind die noch nicht Beschuldigte sein können.
Zentrale Figur dieses Verfahrensstadiums ist der Verdächtige welchem der Autor den Status
einer Auskunftsperson sui generis zuweist. Der Verfasser entwickelt die Rechtsstellung des
Verdächtigen durch Abgrenzung zum nach wie vor nicht exakt in Rechtsprechung und Literatur
definierten Beschuldigten einerseits und zum - verdächtigen - Zeugen andererseits.