Der Dienstleistungssektor erlangt national und international immer größere Bedeutung. Auch
Rechtsanwälte müssen sich auf diesem Markt behaupten. Interprofessionelle Zusammenschlüsse mit
Angehörigen anderer Berufe sind daher auch für diese Berufsgruppe nicht mehr wegzudenken und
für ihr wirtschaftliches Überleben unentbehrlich. Die Möglichkeiten für Rechtsanwälte sich mit
Angehörigen anderer Berufe zusammenzuschließen sind jedoch gem. 59a BRAO beschränkt. Der Autor
stellt die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen
Freiberuflern in Vergangenheit Gegenwart und Zukunft in gesellschafts- und berufsrechtlicher
Hinsicht dar. Er berücksichtigt die damit einhergehende Erschließung neuer Tätigkeitsfelder
ebenso wie die Rückeroberung alter vormals rein anwaltlicher Aufgabenbereiche.