Zu Hegels verschiedenen Vorlesungen über die Philosophie des Rechts gab es bisher jeweils nur
eine Mit- oder Nachschrift seiner Schüler. Deshalb ließ sich schwer einschätzen inwieweit
diese die sich ändernden Vorstellungen Hegels über Recht und Staatsverfassung authentisch
wiedergaben. Die neu aufgetauchte und erstmals kritisch edierte Nachschrift K. W. L. Heyses
stammt aus dem Wintersemester 1822 23 aus dem es bisher die Mitschrift H. G. Hothos gab. Beide
ergänzen sich gegenseitig und zeigen daß Hotho und Heyse Hegels Darlegungen genau verfolgt und
in verkürzter Form notiert haben. Damit ist für Hegels Haltung wenige Jahre nach den Karlsbader
Beschlüssen eine sicherere Textgrundlage als bisher gegeben.