Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim
Betriebsübergang in Deutschland und Österreich. Nach einer Darstellung der europarechtlichen
Vorgaben und der auf Richterrecht beruhenden deutschen Rechtslage befaßt sich der dritte und
umfangreichste Teil der Arbeit mit der seit 1993 bestehenden gesetzlichen Regelung des
Betriebsübergangs in Österreich die ein Widerspruchsrecht als Element eines komplizierten
abgestuften Systems normiert. Während der Arbeitnehmer in Deutschland ohne sachlichen Grund dem
automatischen Übergang seines Arbeitsverhältnisses mit der Rechtsfolge widersprechen kann daß
sein Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer bestehen bleibt hat der österreichische
Arbeitnehmer ein entsprechendes Recht nur in zwei tatbestandlich eng begrenzten Fällen. Daneben
besteht nur ein privilegiertes Sonderkündigungsrecht bei drohender Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen. Die Bedeutung der österreichischen Regelung erschließt sich erst durch das
Verständnis der Besonderheiten des österreichischen Arbeitsrechts die deshalb zu Beginn des
dritten Teils dargestellt werden.