Gegenstand der Abhandlung ist die Frage nach der Existenz von Menschenrechten im Naturrecht
Samuel Pufendorfs (1632-1694). Im Rahmen der Untersuchung der Rolle des Individualismus bei
Pufendorf seines Menschenbildes sowie seiner Rechts- und Staatstheorie ergibt sich eine
negative Beantwortung der Ausgangsfrage. Dieses Ergebnis findet seine Bestätigung bei der
Begutachtung einzelner Menschenrechte. Hier muß insbesondere das im Zeitalter der
Konfessionsstreitigkeiten so wesentliche Recht auf religiöse Freiheit genauer analysiert
werden. Abschließend gilt es auch den teilweise behaupteten Einfluß Pufendorfs auf die
amerikanischen Menschenrechtserklärungen in ein anderes differenzierenderes Licht zu rücken.