Die enge Beschränkung der Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung ist weithin
anerkannt hat jedoch Anlaß zu vielfältigen Diskussionen gegeben. In scheinbarem Widerspruch zu
dieser Beschränkung umfaßt die Interventionswirkung sämtliche tatsächlichen und rechtlichen
Vorfragen einer rechtskräftigen Entscheidung gegenüber Dritten. Die Untersuchung geht der Frage
nach wie diese Gegensätzlichkeit dogmatisch zu erklären ist. Die wesentlichen
Wertungskriterien von Interventions- und Rechtskraftwirkung werden herausgearbeitet und die
Institute auf dieser Grundlage systematisch verglichen. Die Standardprobleme aus dem Bereich
von Nebenintervention und Streitverkündung werden diskutiert und dogmatisch eingeordnet. Der
Umfang der Bindungswirkung von Teilurteilen wird ausführlich behandelt weil in solchen
Fallgestaltungen Widersprüche zwischen den Wertungen der Interventions- und Rechtskraftwirkung
drohen. Die Untersuchung zeigt ausgehend von den historischen Wurzeln beider Institute ihre
Funktion in einem einheitlichen Konzept zivilprozessualer Bindungswirkung auf. Aus diesem
Zusammenhang ergeben sich Hinweise für die dogmatisch konsequente Lösung aktuell diskutierter
Einzelprobleme beider Institute.