Durch das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens vom 1. Juli 1998 ist die Entnahme von Blut
und seinen Bestandteilen sowie die Anwendung von Blutprodukten erstmals auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt worden. Ziel der Arbeit ist eine erste juristische Erfassung und Einordnung
des Transfusionsgesetzes. Hierzu wird der Gang der Gesetzgebung dargestellt. Es werden die
rechtliche Stellung von Blut und Blutprodukten und die Rechtsbeziehungen zwischen Spender und
Spendeeinrichtung untersucht. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der Regelung
über Einwilligung und Aufklärung in transfusionsmedizinische Eingriffe. Hinsichtlich der
umstrittenen Hyperimmunisierung werden die Zulässigkeit die Beteiligung von Ethik-Kommissionen
und die Angemessenheit des Versicherungsschutzes erörtert.