Das ehemalige SS-Sonderlager KZ Hinzert im Hunsrück wird aus strafrechtlicher Perspektive
dokumentiert. Zu Grunde liegen Tatsachenfeststellungen aus acht Strafprozessen die es nach
1945 gegen Täter aus diesem KZ gegeben hat. Sie vermitteln richterlich gewonnene Erkenntnisse
über das unermessliche Leiden der Häftlinge und die Brutalität ihrer Peiniger. Aufgezeigt wird
so die im breiten Spektrum der Aufklärungsarbeit bisher eher nur beiläufig erwähnte juristische
Dimension des Komplexes Hinzert.