Mit dem Länderentwurf eines Mietrechtsneuordnungsgesetzes vom September 1999 und dem
Regierungsentwurf eines Mietrechtsreformgesetzes vom Juli 2000 hat das Thema der
Mietrechtsreform an Aktualität gewonnen. Die Autorin untersucht einzelne formale Reformansätze
(Idee eines Wohngesetzbuches Integration der MHG Einführung neuer Untertitel ausgewählte
Standortfragen Streichung einzelner Normen Auflösung von Verweisungen sprachliche
Verbesserung einzelner Normen) sowie inhaltliche Aspekte (Stärkung der Bedeutung des
Mietspiegels Änderung der Kündigungsfristen und des Mieterschutzes in Umwandlungsfällen
Kodifikation ungeschriebener Rechtssätze insbesondere des Rechts der Schönheitsreparaturen)
und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.