Bei der Änderung der Satzung können die Gesellschafter sich weitgehend auf ihre
Satzungsautonomie berufen. Der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit gilt allerdings nicht
uneingeschränkt so dass sich die Frage nach den materiellen Schranken der Satzungsänderung
stellt. Ausgehend von allgemeinen Grundsätzen widmet sich die Untersuchung den zeitlichen
Grenzen der Satzungsänderung. Die zeitliche Komponente findet insbesondere bei Fragen der
Satzungsänderung der werbenden GmbH Eingang während im übrigen das jeweils relevante Stadium -
Vor-GmbH Liquidation oder Insolvenz - in den Vordergrund tritt. Kernstück der Arbeit ist die
Frage nach der rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres. Sie weist aufgrund der aktuellen
Steuerpolitik einen besonderen Gegenwartsbezug auf.