Vertragsgrundlage für die Vermittlung und Beratung bei Unternehmensübertragungen (Mergers &
Acquisitions) ist ein M&A-Dienstleistungsvertrag. Als transaktionsbezogene Unternehmensberatung
umfaßt die M&A-Dienstleistung während der einzelnen Phasen des Projekts ein Bündel
verschiedener Leistungen rechtlicher steuerlicher und wirtschaftlicher Art. Zumeist liegt ein
Maklervertrag zugrunde für den sich Besonderheiten aus der Vielfalt möglicher Gestaltungen der
Unternehmensübertragung den Rechtsformen der Beteiligten und aus der Praxis des M&A-Geschäfts
ergeben. Die Studie erörtert die Rechtsdogmatik und maklervertragsrechtlichen Merkmale des
M&A-Dienstleistungsvertrages die Ansprüche des M&A-Dienstleisters die Rechte und Pflichten
der Beteiligten Haftungsfragen und Vertragsgestaltungen.