Aufbau und Verlauf der Bearbeitung werden durch die Leitfragen in welchem Maße die
Steuerungsinstrumente der Eigenverantwortung Solidarität und Subsidiarität die Diskussion über
die sog. Grundrente leiten geprägt. Die verfassungsrechtlichen Steuerungsfunktionen der
Eigenverantwortung und Solidarverantwortung im Rahmen des (auch europäischen)
Verantwortungsparadigmas fordern dabei zur Gestaltung sozialer Sicherungssysteme nicht nur
einen Leistungs- bzw. Teilhabeschutz der Grundrechte sondern auch einen das allgemeine
Persönlichkeitsrecht sichernden Grundrechtsvoraussetzungsschutz. Anhand von exemplarischen
Fallgruppen wird der Übergang der Sozialversicherungsrente auf eine allgemeine steuer- oder
beitragsfinanzierte Grundrente geprüft. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis dass die
Einführung einer steuerfinanzierten Grundrente mangels besonderer verfassungsrechtlicher
Legitimation verfassungswidrig ist.