Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage welche Anforderungen das Völkerrecht an den Umgang
mit rassendiskriminierenden Äußerungen stellt. Da ein Verbot rassendiskriminierender Äußerungen
im Spannungsfeld zwischen Rassendiskriminierungsverbot und Schutz der Meinungsfreiheit steht
werden einerseits Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit dargestellt von Bedeutung
sind dabei insbesondere die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses und des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in den Fällen Faurisson und Jersild. Andererseits wird
untersucht in welchem Umfang Rassendiskriminierungsverbote bestehen und ob diese - etwa
aufgrund der Art. 4 RDK und Art. 20 IPBPR - zum Erlaß eines strafrechtlichen Verbots
rassendiskriminierender Äußerungen verpflichten. Neben Vertragsrecht werden
Völkergewohnheitsrecht allgemeine Rechtsgrundsätze und Soft Law insbesondere in Form von
UNESCO- OSZE- und Europaratsresolutionen dargestellt.