Die Untersuchung greift ein Grundproblem des evangelischen Kirchenrechts auf über dessen
Lösung auch in der Praxis große Unsicherheit herrscht. Es geht um das Verhältnis von Bekenntnis
und evangelischem Kirchen(verfassungs-)recht. In den synodalen Gesetzgebungsverfahren der
letzten Jahrzehnte ist immer wieder die Frage aufgetreten unter welchen Voraussetzungen die
Normen der Kirchenverfassungen mit Bekenntnisbezug geändert werden können. Ausgehend von einer
Analyse der Bekenntnisinhalte in den Kirchenverfassungen der evangelischen Landeskirchen
Deutschlands schlägt der Verfasser ein Verfahren zur Feststellung des magnus consensus vor.