Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden künftig in sozialer
Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel) ( 2 Strafvollzugsgesetz). Ein
wesentliches Element der Umsetzung des Vollzugsziels ist die Versorgung der Gefangenen mit
Bildungs- und Weiterbildungsangeboten für die zwar grundsätzlich die Vollzugsbehörden
zuständig sind die aber dieser Aufgabe alleine nicht gerecht werden können. Deshalb nutzt der
Justizvollzug zunehmend das know how und die Kapazitäten externer Bildungs- und
Weiterbildungseinrichtungen. Die Erfahrung lehrt allerdings daß es nicht genügt das übliche
Kursangebot in reduzierter Form bereitzustellen. Vielmehr sind für die Bildungsarbeit im
Justizvollzug besondere didaktische Konzepte nötig. Absicht dieses Buches ist es deshalb eine
mögliche scharf umrissene Auffassung von Weiterbildung im Vollzug und deren Auswirkungen auf
das konkrete Handeln sowie eine bestimmte Sicht der institutionellen Behinderungen der Arbeit
vorzustellen um vor diesem Hintergrund vorhandene Chancen zu emanzipatorischer Bildungsarbeit
darzustellen.