Im Zuge der österreichischen Verfassungsberatungen 1920 und 1929 nahm man sich die Weimarer
Reichsverfassung als Vorbild. Für bestimmte Institutionen wie Ländervertretung Grundrechte und
Staatsoberhaupt wurde darauf hingewiesen sie seien nach deutschem Muster auszuformen. Ziel der
vorliegenden Arbeit ist es herauszuarbeiten wie sehr Bestimmungen der Weimarer
Reichsverfassung tatsächlich auf die österreichische Entwicklung eingewirkt haben. Die Arbeit
orientiert sich an bestimmten Institutionen wie Parlament Staatsoberhaupt Grundrechte.
Verglichen werden im wesentlichen die Verfassungstexte für Österreich auch die entsprechenden
Entwürfe hierzu. Soweit es den Quellen zu entnehmen ist werden schließlich die Gründe für die
jeweilige Ausformung in dem in Kraft getretenen Verfassungstext angegeben.