Handlung und Zurechnung sind zentrale Strukturbegriffe der Strafrechtsdogmatik. Nach über 100
Jahren der Diskussion um den richtigen strafrechtlichen Handlungsbegriff sind die Kontrahenten
ermüdet. Die vorliegende Arbeit versucht auf der Grundlage der Hegelschen Rechtsphilosophie die
Konturen eines straftatsystematisch leistungsfähigen materiellen Handlungsbegriffs zu
skizzieren. Dem Verfasser geht es dabei gleichzeitig um einen Aufweis unhintergehbarer
Legitimationsstrukturen strafrechtlicher Zurechnung. Strafrechtsdogmatik und Straftatsystem
werden als Anwendungsgebiet der praktischen Philosophie verstanden.