In der vorliegenden Studie wird das Verhältnis von öffentlichem Recht und Privatrecht im
Umwelthaftungsrecht beschrieben und bewertet. Dabei wird vor allem die Frage der
privatrechtsgestaltenden Wirkung des öffentlichen Rechts im Umwelthaftungsrecht erörtert.
Stellt z.B. eine öffentlichrechtliche Genehmigung für das Umwelthaftungsrecht einen
Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund dar? Welche privatrechtliche Bedeutung haben
öffentlichrechtliche Vorschriften für nicht-genehmigungspflichtige Anlagen? Ansatzpunkte zur
Beantwortung bilden Fragen: welche Rechtsgüter sind mittels welcher Betriebspflichten wie von
beiden Teilrechtsordnungen geschützt? In der somit erfolgten Gesamtschau des Umweltrechts wird
die Wandlung im Verhältnis beider Teilrechtsordnungen beschrieben und Stärken und Schwächen
dieses Verhältnisses besprochen.