Das deutsche Konzernrecht strebt den Schutz der Minderheitsaktionäre einer beherrschten
Gesellschaft an. Es zeigt sich jedoch daß dieses Ziel nicht erreicht wird. Dies liegt nicht
zuletzt daran daß das deutsche Konzernrecht am bestehenden Konzern ansetzt die Phase der
Konzernbildung aber ungeregelt läßt. Denn dadurch bringt sich das deutsche Konzernrecht um die
Chance einen präventiv wirkenden Schutzmechanismus aufzubauen. In dieser Arbeit wird deshalb
ein Vorschlag unterbreitet die Konzernbildung via Übernahmeregelung gesetzlich zu erfassen.
Die Aktionäre erhalten ein Austrittsrecht bevor sie eine ausbeutungsoffene Position einnehmen.
Der Schutz der verbleibenden Aktionäre soll durch die Anknüpfung ihres Dividendenanspruchs an
das Konzernergebnis erreicht werden.