Das Fürstentum Liechtenstein ist das einzige kontinentaleuropäische Land das eine
ausdrückliche Regelung des Trust (Treuhänderschaft Treuunternehmen) und der privatrechtlichen
Anstalt in sein Rechtssystem aufgenommen hat. Einen Schwerpunkt dieser Untersuchung bildet die
gesellschaftsrechtliche Darstellung der unterschiedlichen Rechtsformen. Dabei sollen die
Vorteile der liechtensteinischen Besteuerung von Sitz- und Holdinggesellschaften erläutert
werden. In dieser steuerlichen Privilegierung liegt ein wesentlicher Grund für die
Attraktivität des Standortes Liechtenstein. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der
finanziellen und wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit für deutsche Kapitalanleger ist die zivil-
und steuerrechtliche Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland.