Die Frage ob das anglo-amerikanische Urheberrecht die geistig-persönlichen Interessen des
Urhebers an seinem Werk hinreichend zu schützen vermag ist nicht erst seit dem Beitritt der
USA zur RBÜ auf beiden Seiten des Atlantiks Gegenstand erheblicher Diskussion. Diese Arbeit
analysiert ausgiebig die im amerikanischen Recht bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten und
stellt sie dem deutschen Recht gegenüber. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis daß sich der in den
USA erreichbare Rechtsschutz in vielen Fällen weit weniger von dem deutschen unterscheidet als
es die Verschiedenartigkeit der Urheberrechtssysteme vermuten läßt.