Die Untersuchung analysiert die Stellung des Datenschutzbeauftragten beim
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Bedeutung der
Rundfunkfreiheit einerseits und des Datenschutzes andererseits werden die
verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Stellung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
aufgezeigt. Besondere Bedeutung erlangt hierbei der Schutz der Rundfunkfreiheit durch
Verfahren. Im zweiten Teil werden die Vorgaben des europäischen Primärrechts und insbesondere
auch der EG-Datenschutzrichtlinie dargestellt. Dabei werden zum einen die Auswirkungen der
europarechtlichen Pflicht zur Einrichtung einer unabhängigen Kontrollstelle beschrieben. Zum
anderen wird die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung eines Medienprivilegs
erörtert.