Seit nunmehr fünf Jahren gibt es in Deutschland ein Transplantationsgesetz welches die
Voraussetzungen für die Entnahme und Vergabe von Organen regelt. Die Diskussion um den Hirntod
die das Gesetzgebungsverfahren maßgeblich bestimmt hat wird umfassend dargestellt. Die
weiteren Vorgaben des Transplantationsgesetzes werden im Einzelnen erörtert insbesondere die
Strafvorschriften in 17 ff. TPG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Klärung der
Frage ob eine dringend notwendige für einen in Lebensgefahr befindlichen Patienten
erforderliche Organtransplantation auch ohne Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen
nach 34 StGB gerechtfertigt sein kann. Das Transplantationsgesetz wird grundsätzlich als eine
abschließende umfassende Regelung verstanden die einer umfassenden Abwägung im
Gesetzgebungsverfahren gefolgt ist und die Wertungen vorgibt die in der Abwägung der
widerstreitenden Interessen oder in der Angemessenheitsprüfung im Rahmen des 34 StGB
Berücksichtigung finden müssen.