Die Untersuchung versucht aufzuzeigen dass das demokratische Legitimationsprinzip der
Volkssouveränität keineswegs eine verfassungsrechtliche Organgestalt der Aktivbürgerschaft
erzwingt. Damit rücken die Einzelnen mit ihren autonomen Willen in den Mittelpunkt der
verfassungstheoretischen Untersuchung. Der Autor entfaltet die Volksgesetzgebung als staatliche
Legislativgewalt die ausgeübt und verantwortet wird durch staatliche Organe und Behörden.
Diese Abstimmungsorgane sind an das Verfassungsrecht gebunden und für die Verfassungsmäßigkeit
der volksbeschlossenen Gesetze verantwortlich. Dagegen sind die Stimmberechtigten bei der
Teilnahme an plebiszitären Verfahren keiner Instanz verantwortlich und in ihrer autonomen
Entscheidung frei. Unter dieser Grundanschauung erörtert der Autor u.a. die
verfassungsrechtlichen Fragestellungen der konsultativen Volksbefragung der
Zulässigkeitsprüfung vor einem Volksbegehren und der quantitativen Erfolgsanforderungen
(Quoren).