Im Rahmen der Corporate-Governance-Diskussion hat die Aufgabenintensität des Aufsichtsrates
zugenommen. Er wird zunehmend in strategische Entscheidungen eingebunden und fungiert als
Beratungsorgan. Die dualistische Form der Unternehmensverfassung in Deutschland erfährt dadurch
eine tendenzielle Annäherung an das anglo-amerikanische Vereinigungsmodell. Doch trotz
Konvergenz der Systeme bleibt das Corporate-Governance-Problem aufgrund der Trennung von
Eigentum und Kontrolle bestehen. Die Agency-Theorie empfiehlt hier den Einsatz von
erfolgsabhängigen Entlohnungsstrukturen um Moral-Hazard zu reduzieren. Anhand einer
empirischen Analyse wird überprüft ob die Art der Aufsichtsratsvergütung einen Erfolgsfaktor
im deutschen Corporate-Governance-System darstellt.