Das Recht auf Freiheit der Person wie es in Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention
verankert ist zählt seit jeher zum Kernbestand aller nationalen und internationalen
Grundrechtskataloge. Welche Anforderungen die Menschenrechtskonvention an staatliche
Freiheitsentziehungen stellt ist Gegenstand dieser Untersuchung. Im Vordergrund stehen dabei
Freiheitsentziehungen die in erster Linie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung dienen. Dazu gehören beispielsweise die Abschiebungshaft die Unterbringung
psychisch Kranker oder der polizeiliche Gewahrsam. Am übergeordneten Maßstab der EMRK misst die
Verfasserin sodann in einer rechtsvergleichenden Analyse staatliche Freiheitsentziehungen in
den Rechtsordnungen Deutschlands Frankreichs und des Vereinigten Königreichs.