Viele Vereine sind durch ihr Bestreben im Rechtsverkehr trotz ihres nichtwirtschaftlichen
Zwecks als Wirtschaftsunternehmen mit Millionenumsätzen aufzutreten in Konflikt mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen des Vereins- und Steuerrechts geraten. Der am meisten
befürwortete Vorschlag an die Vereine zur Beseitigung der Rechtsformverfehlung ist dass sie
ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft
ausgliedern sollten. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die besonderen rechtlichen Probleme die
sich für die Umstrukturierungsform der Ausgliederung im Schnittfeld der kaum aufeinander
abgestimmten Regelungsmaterien von Vereins- Gesellschafts- und Steuerrecht ergeben.