Mit dem Gesetz zur Reform des internationalen Privatrechts vom 31.05.1995 hat der italienische
Gesetzgeber dem Erblasser die Möglichkeit eröffnet das Erbstatut innerhalb bestimmter Grenzen
selbst zu bestimmen. Nach einem Überblick über die Rechtswahlmöglichkeiten anderer
Rechtsordnungen und über die dogmatische und rechtspolitische Diskussion untersucht die Arbeit
Voraussetzungen und Wirkungen dieser erbrechtlichen Rechtswahl. Der Schwerpunkt liegt dabei im
Spannungsfeld zwischen den weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers einerseits
und den Einschränkungen seiner Wahlmöglichkeit andererseits. Die rechtsvergleichend neuartige
Befugnis der Erbengemeinschaft das auf die Auseinandersetzung des Nachlasses anwendbare Recht
zu wählen bildet den Abschluß der Arbeit.