Die Arbeit befasst sich einleitend mit den Standesrechten und Standespflichten der Kleriker
welche nach dem Tridentinum zur Hebung der Klerikerdisziplin erneut eingeschärft und mit
strengen Strafandrohungen zur Befolgung eingemahnt wurden. Wo man aber Priester die dem
Ansehen ihres Standes durch unwürdiges und fehlerhaftes Verhalten schweren Schaden zufügten
korrigieren sollte wurde im Untersuchungszeitraum zu einer häufig erörterten Frage in der
Erzdiözese Salzburg. Man behalf sich mit Einweisung solcher Priester zur Bestrafung in das
Salzburger Priesterhaus oder in die Mendikantenklöster war aber mit dieser Lösung nicht
zufrieden und suchte nach besser geeigneten abgelegeneren Orten wo solche Priester nicht so
sehr der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ausgesetzt waren und durch ihre schlechte
Vorbildwirkung nicht die jungen Alumnen negativ beeinflussen konnten. Der Hauptteil der Arbeit
befasst sich daher mit den Priesterhäusern von Maria Kirchenthal und St. Johann in Tirol die
ursprünglich in idealistischer Absicht zur Weiterbildung und als Heimstätte für den Wallfahrts-
und Seelsorgsklerus gegründet worden waren später aber ihrem eigentlichen Zweck entfremdet und
u. a. als Korrektionsanstalten für Deficientenpriester verwendet wurden welche man zur Strafe
und zur Besserung dorthin versetzte. Eine Auswahl an Fallbeispielen gibt ein lebendiges Bild
von den Lebensumständen und Problemen der Kleriker dieser Zeit und von den
Disziplinierungsversuchen durch strenge Bestrafung.