Das am 1. September 1997 in Kraft getretene Dubliner Übereinkommen (DÜ) stellt ein Novum im
Flüchtlingsvölkerrecht dar da dieses zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft
abgeschlossene völkerrechtliche Abkommen zum ersten Mal eine Bestimmung der Zuständigkeit eines
Staates für die Durchführung eines Asylverfahrens trifft. Ziel der Arbeit ist eine Evaluierung
des DÜ nach seiner mehrjährigen Anwendung in der Praxis insbesondere im Hinblick auf die
angestrebte Harmonisierung des Asylrechts in der Europäischen Union. Schwerpunktmäßig werden
die gesetzliche Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland und den Niederlanden die
Auswirkungen des DÜ auf das nationale Asylverfahren und die Verwaltungspraxis und
Rechtsprechung in den beiden Staaten untersucht. Abschließend wird die EU-Verordnung zur
Bestimmung des zuständigen Asylstaats (Dublin-II) vorgestellt und anhand der aus dem
Rechtsvergleich gewonnenen Erkenntnisse bewertet.