Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben sich seit der Nachkriegszeit gesellschaftlich immer
mehr etabliert. Diese Arbeit untersucht die Erbrechtsmöglichkeiten solcher
Lebensgemeinschaften. Den Partnern steht zur Weitergabe von Vermögenswerten auf den Todesfall
neben dem gesetzlichen Erbrecht gemäß 1932 1969 BGB analog der Vertrag zugunsten Dritter die
Schenkung auf den Todesfall der Erbvertrag und das Einzeltestament zur Verfügung. Die
Anwendung der Regelungen des gemeinschaftlichen Testaments steht ihnen hingegen nach dem
Wortlaut des Gesetzestextes und der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und
Literatur nicht offen. Da es zum gemeinschaftlichen Testament jedoch keine vergleichbaren
Alternativen gibt und eine Analogie rechtsdogmatisch darstellbar ist soll nach der hier
vertretenen Auffassung auch diese Verfügungsmöglichkeit den Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft analog den 2265 ff BGB eröffnet werden.