Seit einigen Jahren steht die Verschleierung von muslimischen Lehrerinnen an staatlichen
Schulen in der öffentlichen Diskussion. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage ob es einer
Lehramtsanwärterin gestattet ist sich während ihrer Anwesenheit in der staatlichen Schule zu
verschleiern. Hierbei wird hauptsächlich auf die Verschleierung mit einem Kopftuch eingegangen.
Dem Kopftuch können verschiedene Bedeutungen zukommen: Es kann als politisches Symbol für den
islamischen Fundamentalismus als religiöses Symbol für den Islam oder auch aus traditionellen
Gründen und ohne symbolische Bedeutung getragen werden. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis daß
die Verschleierung mit einem Kopftuch das aus religiösen oder aus traditionellen Gründen
getragen wird zulässig ist wenn die Lehrperson keine Werbung für ihren Glauben betreibt. Das
als Zeichen für den Fundamentalismus getragene Kopftuch sowie die stärkeren Formen der
Verschleierung die das Gesicht und oder den ganzen Körper bedecken sind hingegen zu
verbieten.