Das Buch stellt die Problematik der Vergewaltigung in der Ehe in den Zusammenhang
rechts-philosophischer Überlegungen zum Kampf um Anerkennung. Das Wesen des Eheverhältnisses
wird als Anerkennungsverhältnis verstanden innerhalb dessen Vergewaltigung als Unrecht
qualifiziert werden muss. Diese These wird rechtsphilosophisch begründet. Die gegenwärtige
Fassung des 177 StGB stellt dieses Unrecht gut begründet unter Strafe. Die Arbeit verdeutlicht
aber in der genaueren Untersuchung des 177 StGB die Unvereinbarkeit seiner konkreten
Ausgestaltung mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Außerdem vertritt die Verfasserin die These
dass in der konkreten Rechtsanwendung der Unrechtscharakter der Vergewaltigung in der Ehe
indirekt unterlaufen wird.