In Deutschland ist die Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen seit Einführung des 169 S.2
GVG im Jahr 1969 verboten. Demgegenüber werden in den USA seit über 20 Jahren Erfahrungen mit
der Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen gesammelt. Der amerikanische Fernsehsender
court-tv hat sich sogar auf die Übertragung von Gerichtsverfahren spezialisiert. Befürworter
eines Gerichtsfernsehens argumentieren mit den Kommunikationsrechten aus Art. 5 I GG und der
Bedeutung eines öffentlichen Verfahrens. Kritiker weisen auf die Gefahren für ein faires
Verfahren für die Wahrheitssuche und für die Persönlichkeitsrechte hin. Die dieser
Argumentation zugrunde liegenden Werte werden in der Arbeit in ihrer historischen Entwicklung
und aktuellen Bedeutung in beiden Rechtsordnungen dargestellt. Es wird untersucht welche
Befürchtungen der Gegner eines Gerichtsfernsehens sich in den USA bestätigt haben und ob
amerikanische Erfahrungen für Deutschland von Nutzen sein können.