Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das
Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die Tatbestände der 275 Abs. 1
und Abs. 2 BGB sowie deren Verhältnis zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß 313 BGB unter
Berücksichtigung der Grundsätze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein
umfassender Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der 275 Abs. 1 Abs. 2 und 313
BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben.