Die Untersuchung hat die strafmildernde Wirkung des Geständnisses zum Gegenstand. Nach einem
Überblick über die historische Dimension des Geständnisses wird seine Bedeutung für die
Strafzumessungspraxis und -lehre dargestellt. In diesem Zusammenhang wird die Untauglichkeit
der doppelspurigen Indizkonstruktion aufgezeigt und neuere Lösungsansätze diskutiert. Daran
anknüpfend untersucht die Verfasserin den strafmildernden Einfluss des Geständnisses vor dem
Hintergrund der Strafzwecke Schuld General- und Spezialprävention. Sie gelangt zu dem Ergebnis
eines kommunikativen auf Einsicht abstellenden spezialpräventiven Geständnisansatzes in
dessen Folge eine den kriminologischen Erkenntnissen angepasste Neuinterpretation des
Resozialisierungsgedankens erfolgen muss.