Durch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) wird das europäische Kollisionsrecht für
grenzüberschreitende Insolvenzen vereinheitlicht. Damit entsteht ein Konkurrenzverhältnis zum
deutschen nationalen und internationalen Insolvenzrecht sowie zu anderen europäischen
Verordnungen. Der Verfasser untersucht die Anknüpfungspunkte der EuInsVO und entwickelt
Kriterien zur Abgrenzung der einzelnen Anwendungsbereiche. Hieraus ergeben sich insbesondere
auch Anregungen für eine spätere Anpassung der EuInsVO. Eine Analyse der speziellen
Auswirkungen der EuInsVO auf grenzüberschreitende Konzerninsolvenzen ergibt dass eine
Koordination der einzelnen Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns nicht über die EuInsVO
sondern nur durch Insolvenzverwalterverträge möglich ist.