Die Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis ist ein Kernstück arbeitsrechtlicher
Rechtsfortbildung. Sie wurde entwickelt um das fehlerhafte Arbeitsverhältnis für die Zeit
seines Vollzuges wie ein fehlerfreies zu behandeln und die gesetzlich vorgesehene
bereicherungsrechtliche Rückabwicklung auszuschließen. Die Arbeit befasst sich mit den
Grundlagen dieser Lehre sowie ihren Anwendungsfeldern. Sie legt dar dass die Rückabwicklung
des bereits vollzogenen Arbeitsverhältnisses nicht unmöglich ist sondern nur untunlich mit
Blick auf den Sozialschutz des Arbeitnehmers sein kann. Trotz zahlreicher Versuche den
Anwendungsbereich der Lehre auszudehnen zum Beispiel auf den Fall des fehlgeschlagenen
Betriebsinhaberwechsels bleibt das zentrale Anwendungsfeld der Lehre die Anfechtung und
Nichtigkeit des Arbeitsvertrages.